Menschenwürde-Nächstenliebe-Zusammenhalt

Demokratie-Initiative

Der demokratische Rechtsstaat und damit die Grundlage für ein Zusammenleben in Freiheit, Gleichheit und Sicherheit ist seit einigen Jahren durch rechtsextremistisches Denken und Handeln herausgefordert. Wählergruppen und Parteien wie die AfD sowie außerparlamentarische Initiativen der „Neuen Rechten“ versuchen, den Rechtsstaat zu destabilisieren.

Sie stellen grundlegende Rechte für Geflüchtete, Migrant:innen und andere Minderheiten infrage ebenso sowie die Gleichstellung/ Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen 2026 und 2027 sind die nächsten Prüfstände für die Demokratie in Deutschland. Die Gesantsynode der Evangelisch-reformierten Kirche hat darum bei ihrer Tagung am 21. und 22. Mai diese Demokratie-Initiative gestartet, die anschließend in den Kirchengemeinden weitergeführt werden soll.


Menschenwürde - Nächstenliebe - Zusammenhalt. Für alle.

Beschluss der Gesamtsynode am 22. Mai 2026:

Der demokratische Rechtsstaat und damit die Grundlage eines gesicherten Zusammenlebens in Freiheit ist durch extremistische und völkische Gedanken in unserem Parteiensystem seit einigen Jahren zunehmend herausgefordert. Sie spiegeln sich in Wahlerfolgen extremistischer Parteien und Wählergruppen wie der AfD sowie in Initiativen, den demokratischen Rechtsstaat zu destabilisieren. Die anstehenden Kommunal- und Landtagswahlen 2026 und 2027 sind die nächsten Prüfstände für die Demokratie.

Auf Grundlage der biblischen Worte, wie sie in einer zeitgemäßen Auslegung der Bekenntnisse und der Ordnungen der Evangelisch-reformierten Kirche zum Ausdruck kommen, stellt die Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche daher fest:

1. Gott hat Israel zu seinem Volk erwählt und nie verworfen. Er hat in Jesus Christus die Kirche in seinen Bund hineingenommen. Jesus Christus ist das Haupt der Kirche. (Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche)

2. In Jesus Christus haben alle Unterschiede der Menschen ihre trennende Bedeutung verloren. Dies bedeutet, dass alle Menschen gleichwertig sind, unabhängig von der Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder der Frage, ob jemand an ihn glaubt oder nicht.

3. Gott hat jedem einzelnen Menschen Würde gegeben. Sie zu achten und für sie einzutreten ist Auftrag der Kirche.

Aus diesem Auftrag folgt:

4. Die Evangelisch-reformierte Kirche handelt bewusst auf der Grundlage ihrer eigenen Geschichte von Flucht, Migration und Minorität aber auch vor dem Hintergrund von Versagen und Uneindeutigkeit während der Zeit des Nationalsozialismus. Gerade deshalb werden die Sorgen und Nöte von Minderheiten ebenso wie ihre Erfahrungen und ihre Leistungen besonders wahrgenommen.

5. Aus diesem Bewusstsein heraus gilt in der Tradition der Emder Synode von 1571 nicht nur, dass keine Gemeinde über einer anderen und kein Gemeindeglied über einem anderen steht, sondern auch, dass kein Mensch über einem anderen und keine Gemeinschaft über einer anderen steht.

6. Aus dem Gedanken der Gleichheit vor Gott und dem Zusammenhalt der Menschen in Jesus Christus (Galater 3,28) folgt, dass Positionen im gegenseitigen Diskurs und in der gleichberechtigten Abstimmung zu entwickeln sind. Daher tritt die Evangelisch-reformierte Kirche sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kirche für ein Demokratieverständnis ein, das die Rechte von Minderheiten beachtet. Dies ist Teil der reformierten Identität und Tradition, wie sie sich aus der Auslegung der Bibel herleitet.

7. Gerade die Evangelisch-reformierte Kirche ist sich bewusst, dass die Auslegung des Wortes Gottes niemals abgeschlossen ist. Dies war immer Teil des reformierten Selbstverständnisses. Zum Diskurs um Erneuerung und Innovation können auch pointierte und radikale Auffassungen und Positionen gehören. Aber dabei gibt es Grenzen.

8. Mit dem christlichen Selbstverständnis, wie es in der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche beschrieben ist, ist es nicht vereinbar, anderen Menschen oder Menschengruppen die Gleichheit und Würde abzusprechen, egal ob es um Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, mögliche Beeinträchtigungen oder Religionszugehörigkeit geht.

Textfassung des Beschlusses als pdf